wirksame Bauleitpläne

Wirksame Bauleitpläne

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Stadt Moringen besteht seit dem Jahre 1979.

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan gemäß § 5 BauGB und stellt insbesondere Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen dar.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Er stellt jedoch für die Verwaltung und anderen Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar. Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.


Bebauungspläne

Der Bebauungsplan setzt im Gegensatz zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Vor Erwerb oder Bebauung eines Grundstückes sollte daher geklärt werden, welche Regelungen in dem entsprechenden Bebauungsplan festgelegt worden sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Ein Bebauungsplan wird von dem Rat der Stadt Moringen als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

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