Energetisches Sanierungsmanagement
Mit dem Klimaschutzgesetz verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens, den Kohlendioxidausstoß deutlich zu senken. Folgende Ziele sieht der Bund aktuell vor (Referenzjahr 1990):
- 2030: -65 %
- 2040: -88%
- 2045: Treibhausgasneutralität (zuvor 2050)
- 2050+: negative Emissionen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt daher zunehmend hohe Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehüllen und die Wärmeversorgung (inkl. Anteil erneuerbarer Energien). Über die CO2-Bepreisung als wesentlichem Steuerungselement werden fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas sukzessive verteuert. Die neue Bundesregierung sieht bis 2030 den Kohleausstieg und in den Folgejahren den Ausstieg aus Öl und Gas vor. Gerade in Hinblick auf die steigenden Energiepreise sowie der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern erlangt die Substitution von fossilen Energieträgern nochmal eine erhöhte Dringlichkeit. Vor diesem Hintergrund sind neben Bund und Ländern auch die Kommunen aufgefordert, ihre Klimaschutzanstrengungen deutlich zu intensivieren.
Eine besondere Herausforderung im Rahmen der Energiewende stellt somit die energetische Sanierung des privaten und öffentlichen Gebäudebestands und hier insbesondere des historischen Gebäudebestands in Quartieren dar. Während der Konzeptphase ist der Bedarf von privaten Eigentümer:innen an Beratungsangeboten zu energetischen Sanierungsmaßnahmen bereits deutlich geworden. Ein Lösungsansatz für eine klimafreundliche Wärmeversorgung der Gebäude im Quartier ist die netzbasierte dezentrale Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien. Daneben gehört u.a. die Schaffung umweltfreundlicher Mobilitätsstrukturen zu den aktuellen Herausforderungen auf kommunaler Ebene.
Das Energetische Sanierungsmanagement stellt den zweiten Baustein des KfW-Programms 432 – Energetische Stadtsanierung und somit die Umsetzungsphase des zuvor erstellten Integrierten Energetischen Quartierskonzeptes dar. Das Energetische Sanierungsmanagement kann somit ausgehend von dem erstellten Quartierskonzept u.a. folgende Aufgaben umfassen:
- Beratung von Eigentümer:innen und Gewerbetreibenden zu energetischen Sanierungsmaßnahmen. Die Beratungstermine finden jeweils an dem 1. Dienstag eines jeden Monats in der Zeit zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr vor Ort statt. Eine Anmeldung bei Kevin Schneider, DSK GmbH, Tel.: +49 211 56002-17, E-Mail: kevin.schneider@dsk-gmbh.de ist erforderlich.
- Aktivierung und Vernetzung von Akteuren
- Initiierung und Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Quartierskonzept
- Fördermittelberatung und Unterstützung bei der Einholung von Fördermitteln bei investiven Maßnahmen.
- Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen, Printmaterialien, etc.). Weiteres Informationsmaterial (Förderübersicht) kann hier abgerufen werden.
Das Ziel sollte daher sein, sich auf den Weg zur energieautarken Gemeinde, also unabhängig von fossilen Brennstoffen zu machen (Dekarbonisierung). Hierbei sollen die lokal vorhandenen Energieressourcen, wie Solarstrom, Biogas, Erdwärme, Energieüberschüsse aus Gewerbetrieben oder auch dezentrale BHKW, genutzt werden. So kann auch die Wertschöpfung vor Ort für den Wirtschaftsstandort Moringen gesichert werden
Eine zentrale Maßnahme im Projekt "Kernstadt und Oberdorf" stellt die Errichtung eines Wärmenetzes im Quartier dar. Die Konkretisierung der Maßnahme steht noch aus. Weitergehende Informationen können hier abgerufen werden.