Klimaquartier Moringen Kernstadt
Ziel der Festlegung dieses Sanierungsgebietes ist es, Moringen in der hier aufgezeigten Abgrenzung zu stärken und zu beleben. Damit dieses Ziel innerhalb von 15 Jahren im öffentlichen wie im privaten Bereich verwirklicht werden kann, sind rechtliche Vorgaben nach dem Baugesetzbuch zu beachten. Hierzu gehört die Grundbucheintragung eines lediglich hinweisenden und nicht belasteten Sanierungsvermerkes aller Grundstücke im Sanierungsgebiet.
Dieser Verpflichtung steht jedoch die Möglichkeit gegenüber, Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden (z.B. Dämmung, Erneuerung von Dach, Fenstern, Eingangstüren und Heizungsanlagen) einkommenssteuerlich geltend zu machen.
Der Antrag auf steuerliche Begünstigung kann hier abgerufen werden.
Weitere Informationen können hier eingesehen werden.
Die in der Bürgerinformationsveranstaltung am 03.09.2024 vorgestellte Präsentation kann hier eingesehen werden. Die in dieser Veranstaltung vorgestellte Präsentation über das energetische Sanierungsmanagement mit weitergehenden Ausführungen zu dem Nahwärmenetz kann hier eingesehen werden.
Für weitergehende Fragen steht die DSK als Sanierungsträger der Stadt Moringen Frau Wiese, 0511 53098-27, E-Mail mareike.wiese@dsk-gmbh.de oder das städtische Bauamt Herr Jettke, Telefon 05554 202-64, E-Mail jettke@moringen.de zur Verfügung.