Hier ist das Bild eines Baugebietes mit vielen Häusern und Straßen zu sehen

Baugebiete

Baugebiete

"Wendekessel", Moringen


Gestaltungsplan, Aufteilung der Baugrundstücke


Auf dem ehemals für einen Gärtnereibetrieb genutzten Grundstück ist durch den im Jahre 2021 aufgestellten Bebauungsplan Nr. 34 "Wendekessel" Wohnbauland entstanden.

Die  JSP GmbH & Co. KG als Grundstückseigentümerin führt nunmehr die Erschließung und die Vermarktung der Baugrundstücke durch.                                                             Auf dem rd. 1,81 ha großen neuen Wohngebiet sollen 19 Baugrundstücke in Größen von 570 qm bis 2.300 qm entstehen.                                                                                      Die Bauvorschriften des Bebauungsplanes insbesondere hinsichtlich der Grundstücksnutzung, Gebäudehöhen, Baugrenzen, Pflanzmaßnahmen, Versiegelungsbeschränkungen und hinsichtlich der zulässigen Dachformen können hier eingesehen werden. 

Weitergehende Informationen über die noch verfügbaren Grundstücke,  Grundstückskaufpreise, Reservierungen und Kontaktmöglichkeiten können auf der Homepage der JSP GmbH & Co. KG eingesehen werden.

Ansprechpartner sind Herr Harald Schoppe, Telefon: 0171-3176500 und Juliane Pape, Telefon: 05554-9982401.

                 


"Pfingstanger am Kleingartenweg", Moringen


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Die Stadt Moringen plant, ein neues, ca. 0,75 ha großes Baugebiet zu schaffen, das sich in einer bereits vorhandenen ruhigen Wohnumgebung einfügen wird. Das Baugebiet wird mit einer Stichstraße einschließlich Wendehammer erschlossen. Ein sich anschließender Verbindungsweg ermöglicht die fußläufige Erreichbarkeit der Ortsmitte in wenigen Minuten.

Es sind 9 Baugrundstücke in Größen von 522 qm bis 783 qm vorgesehen.

Die Erschließung des Baugebietes soll Anfang des Jahres 2019 erfolgen, so dass im Frühsommer 2019 eine Bebauung erfolgen kann.

Es können Einfamilien- und Doppelhäuser auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 32 „Pfingstanger am Kleingartenweg“ erstellt werden. Die Form des Daches ist nicht vorgeschrieben. Das Dach mit einer zulässigen Neigung von 25 bis 45 Grad kann mit roten, braunen oder schwarzen Ziegeln belegt werden.

Weitergehende Auskünfte erteilt die für die Erschließung und Vermarktung der Grundstücke zuständige Niedersächsische Landgesellschaft, 37120 Bovenden-Harste, Herr Bauer Tel.: 05593/9281-20, E-Mail: frank.bauer@nlg.de oder die Stadt Moringen Herr Jettke, Tel.: 05554/202-64 E-Mail: jettke@moringen.de


"Im Knipstale",  Großenrode

Sämtliche Baugrundstücke sind zurzeit vergeben.


"Nordfeld", Fredelsloh

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Das am nordwestlichen Ortsrand liegende Baugebiet weist eine Größe von rund 1,45 ha auf. Die Stadt hat in diesem Gebiet besonderen Wert auf eine entsprechende Verkehrsberuhigung gelegt. Die beiden Erschließungsstraßen wurden nämlich so konzipiert, dass sie jeweils mit einem Wendehammer enden, wobei die Verbindung durch einen Fuß- und Radweg gewährleistet wird. Durch dieses Konzept entstehen ruhige Wohn- und Anliegerstraßen, da ein Durchgangsverkehr nicht möglich ist.

Insgesamt können im "Nordfeld" noch 2 Grundstücke mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden. Entgegen der sonst üblichen Festsetzung und Einschränkung ist in diesem Baugebiet eine großzügige Gestaltung hinsichtlich der Stellung der Wohngebäude möglich. Die Erschließung ist soweit fortgeschritten, dass die Grundstücke, die zwischen 600 qm und 1000 qm groß sind, sofort bebaut werden können. 

Bauwillige, die Interesse an einem Grundstück in diesem neuen Baugebiet haben, können sich an das Northeimer Klosterrentamt, Wieterallee 3, 37154 Northeim, Tel.: 05551/9880490, als Eigentümer der Fläche, oder an die Stadt Moringen, Bauamt, Tel.: 05554/202-64 zwecks weiterer Auskünfte wenden.


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