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Gemeinschaftsgrabstätten


Gemeinschaftsgrabstätten:

Gemeinschaftsgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen mit Kennzeichnung. Diese Grabstellen werden ausschließlich von der Friedhofsverwaltung gepflegt, dass heißt, das keine Bepflanzung durch die Angehörigen erlaubt ist. Die Ablage von Blumen, Gestecken etc. ist nur an den dafür ausgewiesenen Ablagestellen gestattet. Andernfalls können diese ausnahmslos von der Friedhofsverwaltung entfernt werden.

Der einmalige Erwerb des Nutzungsrechtes beinhaltet auch die Pflege der Grabanlage bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes.

Nach Ablauf des Nutzungsrechtes kann die Grabstelle nicht verlängert werden.