Erläuterungen zur Grundsteuer zum 01. Januar 2025
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung für die Erhebung der Grundsteuer gefunden werden.
Niedersachsen hat seit 2021 eine eigene Berechnungsgrundlage für die Umsetzung des Grundsteuergesetz entwickelt. Das Berechnungsmodel berücksichtigt die Flächen und die Lage des Objektes. Ausgangspunkt der Berechnung sind die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängige Äquivalenzzahlen. Ergänzend wird die Lage der Grundstücke berücksichtigt (Berechnungsgrundlage).
Nach der Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und Neufestlegung des Hebesatzes erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gesellschaften Anfang Januar 2025 einen Grundsteuerbescheid von der Stadt Moringen.
Ziel und Vorgabe der Stadt war eine aufkommensneutrale Grundsteuer. Das heißt, dass die Gesamtheit der Moringer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform in der Gesamtsumme nicht mehr belastet werden soll als bisher.
Dieses Ziel wird durch die Berechnung des nach derzeitigem Datenbestand aufkommensneutralen Hebesatzes in Höhe von 287 %- Punkten für die Grundsteuer A und B bei der Stadt Moringen erreicht. Das bedeutet eine Reduzierung des bestehenden Hebesatzes von 395%- Punkte um 108%- Punkte auf nun 287%- Punkte.
Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen wird. Das kann sich für Einzelne ungerecht anfühlen, ist aber aufgrund der neuen Erhebungsmethode nicht vermeidbar.
Das liegt nicht an der Feststellung der Grundsteuer bei der Stadt Moringen, sondern an den zugrundeliegenden Messbeträgen, die vom Finanzamt aufgrund der Grundsteuerreform neu ermittelt werden mussten. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides, steht in der zugesandten Anlage ein Prüfschema zur Überprüfung des Grundsteuermessbetrages zur Verfügung.