Die COVID-19-Pandemie hat das Kundenverhalten verändert und führt zu einer deutlichen Stärkung des Online-Handels. Dies betrifft vor allem den stationären innerstädtischen Handel. Neue Nutzergruppen werden für den Online-Handel erschlossen, der Lockdown trifft den stationären Einzelhandel vor Ort. Damit einher gehen Insolvenzen in Gastronomie und Hotellerie, bei kulturellen und touristischen Angeboten sowie im Dienstleistungssektor in zentralen Lagen.
Sichtbar zunehmende Leerstände von innerstädtischen Immobilien setzen im Folgenden weitere Abwärtstendenzen in Gang. Das resultiert in einem Wegfall von höher und gering qualifizierten Arbeitsplätzen sowie in einer Abwertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Diese Tendenzen sind in kleineren Grundzentren wie auch in Moringen bereits seit langem sichtbar.
Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat deshalb das Programm REACT EU („Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ = Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) federführend unter Beteiligung von Wirtschafts- und Umweltministerium und in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt und ist verantwortlich für die (derzeit noch in Abstimmung befindliche) Richtlinie. Insgesamt stehen 117 Mio. Euro EFRE-Mittel zur Verfügung.
Die Antragsstellung und Bewilligung der Einzelprojekte wird auf Grundlage der Richtlinie bei der NBank erfolgen.
Bewerben können sich nicht nur Kommunen mit einer Einwohnerzahl über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner sondern auch Verbünde von Einheits- oder Samtgemeinden mit insgesamt über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Hier wird eine Kooperation mit der Nachbarkommune Hardegsen angestrebt. Die Antragsstellung muss bis zum 15.07.2021 erfolgen.
Unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie und um eine rechtzeitige Beteiligung des Stadtrates zu ermöglichen, wurde auf eine Einberufung des Stadtrates in Präsenz verzichtet. Stattdessen erfolgte eine Beschlussfassung mittels Umlaufverfahren.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat aufgrund der epidemischen Lage (Corona) in § 182 eine Sonderregelungen geschaffen. Zur Bewältigung der Lage kann daher analog zum Verwaltungsausschuss auch der Stadtrat und der Ortsrat auf Vorschlag der Bürgermeisterin über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder damit einverstanden erklärt haben. Das NKomVG sieht zudem vor, dass die Beschlüsse, die im Umlaufverfahren gefasst wurden, anschließend unverzüglich von der Stadtverwaltung veröffentlicht werden müssen, um die Öffentlichkeit nicht gänzlich auszuschließen.
Insgesamt haben 20 von 21 Ratsmitgliedern ihren Stimmzettel zurückgegeben. Die 4/5 - Mehrheit konnte erreicht werden. Der Stadtrat hat mit 20 Ja-Stimmen dem Verfahren zugestimmt und mit 20 Ja-Stimmen folgendem Beschluss zugestimmt:
Der Rat beschließt gemeinsam mit der Stadt Hardegsen als Kooperationspartner die Aufnahme in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ zu beantragen. Dafür sind nachstehende Beschlüsse notwendig:
- Die Stadt Moringen schließt mit der Stadt Hardegsen einen Kommunalverbund zur Erlangung der Antragsberechtigung für die Beantragung eines kommunalen Budgets (sog. virtuelles Budget) nach dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“, wie er sich aus der Anlage (Anlage 1) ergibt.
- Die Federführung für die Antragstellung liegt bei der Stadt Moringen.
- Die Stadt Moringen stellt im Kommunalverbund mit der Stadt Hardegsen fristgerecht zum 15.07.2021 einen Antrag auf Aufnahme in das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ und Zuteilung eines kommunalen Budgets für die Projektumsetzung.