Unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie und um eine rechtzeitige Beteiligung des Ortsrates Großenrode zu ermöglichen, wurde auf eine Einberufung des Ortsrates in Präsenz verzichtet. Stattdessen erfolgte eine Beschlussfassung mittels Umlaufverfahren.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat aufgrund der epidemischen Lage (Corona) in § 182 eine Sonderregelungen geschaffen. Zur Bewältigung der Lage kann daher analog zum Verwaltungsausschuss auch der Stadtrat und der Ortsrat auf Vorschlag der Bürgermeisterin über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder damit einverstanden erklärt haben. Das NKomVG sieht zudem vor, dass die Beschlüsse, die im Umlaufverfahren gefasst wurden, anschließend unverzüglich von der Stadtverwaltung veröffentlicht werden müssen, um die Öffentlichkeit nicht gänzlich auszuschließen.
Insgesamt haben 4 von 5 Ortsratsmitgliedern ihren Stimmzettel zurückgegeben. Die 4/5 - Mehrheit konnte erreicht werden. Der Ortsrat Großenrode hat mit 4 Ja-Stimmen dem Verfahren zugestimmt und mit 4 Ja-Stimmen folgendem Beschluss zugestimmt:
- Der Ortsrat Großenrode beschließt die Ortsmittel wie folgt zu verteilen:
- Umweltverein Mörliehausen: 250 €
- TSV Großenrode: 250 €
- MGV/Gemischter Chor Großenrode: 250 €
- Feuerwehrverein Großenrode: 950 €