Umlaufbeschluss des Ortsrates Fredelsloh


Der ZVSN hat für die Bushaltestelle auf dem Klosterhof einen Förderbescheid für die Bushaltestelle in Fredelsloh vorliegend. In der Vergangenheit konnte keine Einigung über die Ausgestaltung des Bushaltebereiches erzielt werden, da sich der Ortsrat die durch den ZVSN standartmäßig verbauten Anlage nicht für das Ensemble des Klosterhofes vorstellen konnte. Seit dem 31.12.2020 ist der Vertrag über die Nutzung des alten Buswarteunterstands im Gebäude des Anliegers abgelaufen. Eine Verlängerung des Vertrages war nicht zu vereinbaren. Aus diesem Grunde soll eine neue Haltestelle im Bereich der „Insel“ auf dem Klosterhof eingerichtet werden. Bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten musste eine entsprechende Entscheidung getroffen werden. 

Unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie und um eine rechtzeitige Beteiligung der Ortschaften zu ermöglichen, wurde auf eine Einberufung des Ortsrates Fredelsloh in Präsenz verzichtet. Stattdessen erfolgte eine Beschlussfassung mittels Umlaufverfahren.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat aufgrund der epidemischen Lage (Corona) in  § 182 eine Sonderregelungen geschaffen. Zur Bewältigung der Lage kann daher analog zum Verwaltungsausschuss auch der Stadtrat und der Ortsrat auf Vorschlag der Bürgermeisterin über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder damit einverstanden erklärt haben. Das NKomVG sieht zudem vor, dass die Beschlüsse, die im Umlaufverfahren gefasst wurden, anschließend unverzüglich von der Stadtverwaltung veröffentlicht werden müssen, um die Öffentlichkeit nicht gänzlich auszuschließen.

Der Ortsrat Fredelsloh hat einstimmig dem Verfahren zugestimmt und mit 8 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme folgendem Beschluss zugestimmt:

  • Es wird beschlossen, als Buswartehaus auf dem Klosterhof die Errichtung des Modell Passau vorzusehen.