Umlaufbeschluss der Ortsräte Thüdinghausen und Großenrode


Der Vorhabenträger TransnetBW hat einen Antrag auf Planfeststellung bei der Genehmigungsbehörde gestellt, das Erdkabel „SuedLink“ im Abschnitt „Strodthagen/Edemissen -hessische Landesgrenze“ zu verlegen.

Hiervon sind auch die Gemarkungen Großenrode, Thüdinghausen und Behrensen betroffen. Die Stadt hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen.

Unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie und um eine rechtzeitige Beteiligung der Ortschaften zu ermöglichen, wurde auf eine Einberufung der Ortsräte in Großenrode und Thüdinghausen in Präsenz verzichtet. Stattdessen erfolgte eine Beschlussfassung mittels Umlaufverfahren.

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat aufgrund der epidemischen Lage (Corona) in  § 182 eine Sonderregelungen geschaffen. Zur Bewältigung der Lage kann daher analog zum Verwaltungsausschuss auch der Stadtrat und der Ortsrat auf Vorschlag der Bürgermeisterin über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschließen, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder damit einverstanden erklärt haben. Das NKomVG sieht zudem vor, dass die Beschlüsse, die im Umlaufverfahren gefasst wurden, anschließend unverzüglich von der Stadtverwaltung veröffentlicht werden müssen, um die Öffentlichkeit nicht gänzlich auszuschließen.

Die Ortsräte Thüdinghausen und Großenrode haben einstimmig dem Verfahren zugestimmt und einstimmig folgendem Beschluss zugestimmt:

  • Die Stellungnahme der Stadt Moringen vom 29.05.2019 (Verwaltungsvorlage 2016-2021/523 vom 13.05.2019) zum Vorhaben SuedLink wird - mit Ausnahme der bereits berücksichtigten Bedenken hinsichtlich des interkommunalen Gewerbegebietes und der Großenröder Grabanlage weiterhin aufrechterhalten.
  • Auf die genehmigten Errichtung eines Legehennenstalles in der Gemarkung Großenrode, Flur 1, Flurstücke 72/1; 79/2; 80/2 und Flur 2, Flurstück 13/1 wird hingewiesen.
  • Die genaannten Grundstücke befinden sich innerhalb des vorgesehenen Korridors und werden mit der vorgesehenen Kabeltrasse durchschnitten. Eine geringfügige Verschwenkung der Kabeltrasse Richtung Osten wird empfohlen.
  • Um den erheblichen Eingriff in das Schutzgut Boden zu minimieren, ist für das Verlegen des Erdkabels neben dem AGS-Verfahren mit aktiv gekühlter Stromübertragung das Fräs- und Pflugverfahren als Regelverfahren anzuwenden.