Was veranlasst die Menschen, ihr Papiertaschentuch, ihr Bonbonpapier oder Getränkeflaschen links und rechts des Weges einfach in die Landschaft zu werfen? Noch unverständlicher ist das Herauswerfen von Müll und Verpackungen an Straßen und Parkplätzen.
Der Anblick einer achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe oder einer leeren Dose ist ärgerlich. Ekelig wird es bei Essensresten, Kaugummi und Hundekot. Strafbar und gefährlich ist schließlich das wilde Abladen von Sperrmüll, Farbeimern, Altreifen oder sogar Altölkanistern z. B. auf Parkplätzen, an Feldrändern oder im Wald.
Zuhause werden wie selbstverständlich Wertstoffe und Restmüll voneinander getrennt gesammelt. Aber außerhalb der eigenen vier Wände gilt für viele offenbar das Motto „Aus den Augen – aus dem Sinn“. Und wenn gerade kein Abfallbehälter in der Nähe ist, landet der Müll dann auf der Straße, im Gebüsch oder sonst wo.
Viele dieser Müllecken müssen zusätzlich mit erhöhtem Arbeits- und Kostenaufwand gereinigt werden. Leider ist von der Reinigung oft schon nach kurzer Zeit nichts mehr erkennbar. Dies ist insbesondere an vielen Bushaltestellen der Fall. Trotz der vorhandenen Abfallbehälter liegen Zigarettenkippen und Verpackungen schon nach kurzer Zeit wieder auf dem Boden.
Hundekot
Hundekot ist nicht nur Ekel erregend, sondern bringt auch gesundheitliche Gefahren mit sich! Die Übertragung von Salmonellen, Spulwürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern ist möglich. Denken Sie daran, dass besonders Kinder durch Hundekot gefährdet sind. Nehmen Sie immer Hundetüten mit oder bedienen Sie sich an den vielen von der Stadt Moringen aufgestellten kostenlosen Hundekotbeutel-Spendern und entsorgen Sie die Hinterlassenschaft Ihres Hundes im nächsten Papierkorb.
Straßenreinigungspflichten
Die Reinigung und der Winterdienst auf den grundstücksangrenzenden Bürgersteigen und Gehwegen ist gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Moringen grundsätzlich auf die Grundstückseigentümer bzw. die Anlieger übertragen.
Der Bauhof ist zuständig für den Winterdienst auf allen städtischen Straßen und für die Straßenreinigung der angrenzenden städtischen Grundstücke. Darüber hinaus werden alle der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Flächen und Anlagen wie Bushaltestellen, Parkplätze, Spielplätze, und Grünanlagen durch den Bauhof gereinigt.
Welche Fahrbahnen und Gehwege wie oft und von wem zu reinigen bzw. im Winter zu streuen und räumen sind, steht in der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Moringen. Nähere Informationen zu Art und Umfang der Straßenreinigungspflicht sowie zu den Räum- und Streupflichten auf angrenzenden Gehwegen finden Sie in der Verordnung über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung.
Stadt Moringen
Bau- und Ordnungsamt
Tel. 05554/202-31