Schadstoffsammlung


Zwei Mal im Jahr fährt die mobile Schadstoffsammlung der Kreisabfallwirtschaft durch das Kreisgebiet. Während im Frühjahr auch kleinere Ortsteile angefahren werden, beschränkt sich die Sammlung im Herbst auf zentrale Punkte.

Am Freitag, 13.09.2024, können in der Zeit von 14.30 bis 18.00 Uhr alle privaten Haushalte ihre Schadstoffe am Sammelfahrzeug kostenlos abgeben.


In einer Pressemitteilung teilt der Landkreis Northeim folgendes mit:

Die Schadstoffsammlung soll dazu beitragen, dass weniger schadstoffhaltige Abfälle den Hausmüll belasten. Noch besser ist es, schadstoffhaltige Produkte möglichst zu vermeiden und schadstofffreie oder schadstoffarme Produkte zu kaufen. Auf keinen Fall dürfen schadstoffhaltige Abfälle in die Restmülltonne, in den Abfluss oder die Toilette. Die Schadstoffe können große Schäden für Mensch und Umwelt anrichten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb bereits beim Einkauf darauf achten, dass sie schadstoffarme oder schadstofffreie Produkte kaufen, die den gleichen Zweck erfüllen.

Was wird am Sammelfahrzeug angenommen?

Batterien und Akkus aus Geräten und Elektrowerkzeugen, außerdem PCB-haltige Kondensatoren (bis zu einem Kilogramm pro Stück). Holzschutzmittel, Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel, Kleberreste, Säuren, Laugen und Beizmittel. Ebenso Ammoniak, Labor- und Fotochemikalien, Fette und Wachse (flüssig oder als Paste), ölhaltige Betriebsmittel (zum Beispiel Öllappen, Ölfilter), Putz- und Reinigungsmittel (flüssig und fest) und Spraydosen mit Restinhalten.

Aus privaten Haushalten werden weiterhin auch Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen am Schadstoffmobil angenommen. Als haushaltsübliche Menge gelten maximal fünf Stück pro Anlieferung. Um Missbräuche auszuschließen, kann das Sammelpersonal die Herkunft der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen erfragen. Flüssige Restmengen von schadstoffhaltigen Farben und Lacken gehören ebenfalls zur Schadstoffsammlung.

Separates Fahrzeug von der Kreisabfallwirtschaft für defekte Elektro-Kleingeräte

Damit alte, defekte Elektrokleingeräte aus Privathaushalten, wie zum Beispiel Rasierer, Fön, Mikrowelle, Toaster, Radio, Mixer, Kaffeemaschine, und ähnliches nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden, bietet die Kreisabfallwirtschaft an, derartige Geräte in haushaltsüblichen Mengen kostenlos zur gleichen Zeit und am gleichen Standplatz an einem gesonderten Fahrzeug abzugeben.

Sämtliche Schadstoffe und Elektrogeräte müssen dem Personal am Sammelfahrzeug persönlich übergeben werden. Auf keinen Fall dürfen Behälter oder Altgeräte nur abgestellt werden, weil sie so in unbefugte Hände (zum Beispiel Kinder) gelangen und große Schäden und Unfälle verursachen können. Die Schadstoffe sollten möglichst in den Originalverpackungen belassen werden und so transportiert werden, dass sie sich nicht vermischen können. Am Fahrzeug wird nichts umgefüllt. Die Behälter für flüssige, krümelige und pulvrige Stoffe müssen verschlossen sein.

Weil die mobile Schadstoffsammlung nur für private Haushalte stattfindet, werden auch nur haushaltsübliche Mengen angenommen. Die Gebinde dürfen nicht schwerer als 20 Kilogramm sein, ein Behälter nicht mehr als 20 Liter fassen. Auch für die Annahme von Elektroaltgeräten gelten haushaltsübliche Mengen.

Was wird am Schadstoffmobil nicht angenommen?

Nicht angenommen werden Autobatterien. Beim Neukauf einer Autobatterie ohne gleichzeitige Rückgabe einer alten Batterie wird ein Pfand von 7,50 Euro erhoben. Die Kreisabfallwirtschaft empfiehlt die Quittung aufzuheben, damit bei der Rückgabe der gebrauchten Batterie (ohne Neukauf) das Pfand zurück verlangt werden kann.

Der Handel ist auch zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Deshalb wird Altöl bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen. Die Kreisabfallwirtschaft rät beim Ölkauf den Kassenbeleg aufzuheben oder den Ölwechsel gleich von einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Altmedikamente werden auch nicht angenommen. Diese gehören in die Restabfalltonne. Dabei sollte Missbrauch, zum Beispiel durch Kinder, ausgeschlossen sein. Manche Apotheken sammeln unangebrochene Packungen für Hilfstransporte in Krisengebieten und nehmen auch Reste zurück. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach!

Binder- oder Wandfarbe, auch Dispersionsfarben genannt, werden nicht am Fahrzeug angenommen. Dispersionsfarben umfassen eine sehr große Gruppe von verschiedenen Farben. Es gibt sie farbig und farblos, als Lacke und Lasuren, für innen und außen, für fast alle Untergründe. Die Bindemittel sind nicht wasserlöslich und bilden, wenn das Wasser verdunstet, eine kunststoffartige Oberfläche. Grundsätzlich handelt es sich also um wasserverdünnbare Farben, was gegenüber Farben auf Lösemittelbasis ein Vorteil ist. Weil sie keine Lösemittel enthalten, gehören Farbreste von Binderfarben nicht zur Schadstoffsammlung. Eingetrocknet, mit Gips oder Sand gebunden und dann zum Beispiel in Zeitungspapier gewickelt, können sie über die Hausmülltonne entsorgt werden. Die leeren Farbeimer gehören in den gelben Sack.

Ausgehärtete Farben und Lacke sind ebenfalls über die Restabfalltonne zu entsorgen. Diese Abfälle brauchen nicht zum Schadstoffmobil gebracht zu werden.

Im Landkreis Northeim gibt es auch einige Geschäfte, die während der Öffnungszeiten verschiedene Schadstoffe annehmen. Eine Übersicht darüber, welches Geschäft welche Schadstoffe annimmt, ist im Abfallkalender (Seite 10) und im Internet unter Abfall und Deponien unter dem Menüpunkt „Schadstoffsammlung“ zu finden. Sich im Voraus zu informieren, in welchem Geschäft welche Schadstoffe angenommen werden, spart Zeit und unnötige Wege. Jedes Geschäft, das Gerätebatterien oder Akkus ständig oder zeitweise in seinem Sortiment führt, muss diese auch zurücknehmen. Ganz unabhängig davon, wo sie gekauft worden sind.

Weitere Informationen über die Schadstoff- und Elektroaltgerätesammlung und Möglichkeiten zur Abfallvermeidung gibt die Abfallberaterin Petra Schmalle, Telefon 05551/708-162.