Sehr geehrte Sorgeberechtigte,
in den Kindertagesstätten wird voraussichtlich bis zum 07.03.2021 weiterhin nur eine Notbetreuung angeboten.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist, bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollten Kinder bitte möglichst zu Hause betreut werden.
Es dürfen pro Krippengruppe mit 15 genehmigten Plätzen maximal 8 Kinder, pro Kitagruppe mit 25 genehmigten Plätzen maximal 13 Kinder und in Horten mit 20 genehmigten Plätzen maximal 10 Kinder betreut werden.
Sollte sich an der Situation etwas ändern, dann werden Sie rechtzeitig informiert.
Elternbeiträge und Verplfegungskosten während der Schließzeit :
Das Thema Elternbeiträge und Verpflegungskosten ist Gegenstand zahlreicher Anrufe und Mails von Ihnen. Hierzu folgende aktuelle Informationen für Sie:
Die Stadt Moringen hat eine Satzung, die die Zahlung der Beiträge regelt. Grundsätzlich ist die Gebühr entsprechend der Satzungen der Kindertagesstätten auch dann zu zahlen, wenn die Einrichtungen vorübergehend aus zwingenden Gründen (hier: Anordnung des Landes) geschlossen werden müssen. Der Pandemiefall stellt danach keinen Grund dar, die Gebühren zu erlassen. Der Erlass der Beiträge, kann jedoch durch den Stadtrat beschlossen werden.
Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung am 25.02.2021 hierüber beraten.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Rat der Stadt Moringen beschließt
a) den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat Januar, soweit keine Betreuung in einer Notgruppe erfolgt. Gleichfalls wird für diese Krippen-, Regelbereichs- und Hortkinder auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten (Frühstück- und Mittagsverpflegung) für den Monat Januar verzichtet.
b) Für die Betreuung von beitragspflichtigen Kindern in den Notgruppen der Kindertagesstätten der Stadt Moringen werden für den Monat Januar Beiträge entsprechend den bereits im Frühjahr 2020 vorgeschlagenen Tagessätzen erhoben (Vorlage 764). Die Verpflegungskosten werden nach gleichem Modell ebenfalls anteilig berechnet.
Konkret bedeutet das:
Monatsbeitrag bei 7,5 h Betreuung | 150 € | 165 € | 189 € | 225 € | 267 € | 300 € | 330 € | 360 € | 390 € |
Tgl. Beitrag | 7,50 € | 8,25 € | 9,45 € | 11,25 € | 13,35 € | 15,00 € | 16,50 € | 18,00 € | 19,50 € |
Monatsbeitrag bei 4 h Betreuung | 80 € | 88 € | 101 € | 120 € | 142 € | 160 € | 176 € | 192 € | 208 € |
Tgl. Beitrag | 4,00 € | 4,40 € | 5,05 € | 6,00 € | 7,10 € | 8,00 € | 8,80 € | 9,60 € | 10,40 € |
Einrichtung | Kita Moringen | Kita Fredelsloh | Kinderhort |
Monatsbeitrag | 65 € Mittagsverpflegung 14 € Frühstück | 65 € Mittagsverpflegung 5 € Frühstück | 70 € Mittagsverpflegung |
Tgl. Beitrag | 3,25 € Mittagsverpflegung 0,70 € Frühstück | 3,25 € Mittagsverpflegung 0,25 € Frühstück | 3,50 € Mittagsverpflegung |
c) Für die Betreuung von beitragspflichtigen Kindern in den Notgruppen der Kindertagesstätten der Stadt Moringen werden für die darüber hinausgehende Zeit der Notbetreuung die regulären Montagsbeiträge erhoben. Die Verpflegungskosten werden für alle in den Notgruppen betreuten Kinder in voller Höhe erhoben.
Diese Regelung wird ebenfalls auf die Kindertagesstätten des freien Trägers im Stadtgebiet Moringen angewendet; ein etwaiger erforderlicher finanzieller Ausgleich wird nachgehend über den Defizitausgleich gemäß den bestehenden Betriebsführungsverträgen geregelt. Der betroffene Träger ist hierüber zu informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Die Bearbeitung der Elternbeiträge und Verpflegungskosten wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten eine gesonderte Information. Bitte haben Sie geduld und bleiben Sie GESUND!